Mehr Chancen als Risiken?

26. April 2021
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Zum Bürgerbegehren entlang der UNO-Nachhaltigkeitsziele.

KölnAgenda e.V. unterstützt das Bürgerbegehren und den möglicherweise zu erwartenden Bürgerentscheid. Dabei geht es nicht nur darum das Ziel des Bürgerbegehrens zu verwirklichen, für die Rheinenergie bis 2030 die Stromlieferungen voll auf regenerative Energie umzustellen. Es ist uns genauso wichtig, im Sinne des UNO-Nachhaltigkeitsziels SDG17 viel mehr Menschen von Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Wir unterstützen den Prozess auch als quantitatives Maß für die Risiko- und Veränderungsbereitschaft der Menschen in Köln in Bezug auf den mit drastischerem Klimaschutz verbundenen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft. Dies hat für die zukünftige Arbeit der Kölner Zivilgesellschaft ein erhebliches Gewicht.

KölnAgenda e. V. hat Chancen und Risiken des Bürgerbegehrens und des möglicherweise zu erwartenden Bürgerentscheids bezüglich der Zukunft der Rheinenergie AG ausführlich entlang der UNO-Nachhaltigkeitsziele (SDG, sustainable development goals) analysiert.

Unsere Einschätzung basiert auf der folgenden Sammlung verschiedener Chancen und Risiken entlang der UNO-Nachhaltigkeitsziele. Diese Aufstellung erhebt, entsprechend der notwendig begrenzten Kompetenzen und Lebenserfahrungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie stellt nur eine Sammlung und keine Abwägung und Prioritäten dar. Jede und jeder wird das ein oder andere Risiko für weniger relevant und ein anderes für alles entscheidend halten. So viele Menschen es in Köln gibt, so viele verschiedene Einschätzungen wird es geben. Auch die Autorinnen und Autoren sind bei ihrer Gewichtung nicht 100% einer Meinung. Sie sind sich aber einig, dass möglichst Viele sich auf Basis der UNO-Nachhaltigkeitsziele ein Urteil bilden und sich an der Meinungsbildung in der Stadt beteiligen – und am Bürgerentscheid beteiligen sollten.

Bürgerantrag will Klimawende

Der Bürgerantrag zielt darauf, die Rheinenergie zu veranlassen, spätestens ab 2030 nur Strom aus regenerativer Energie zu liefern, also zu 100% Ökostrom anzubieten. Bisher können nur 5% der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie bereitgestellt werden.

Was bedeutet 100% Ökostrom wirklich?

Es gibt nur wenige Anbieter von reinem Ökostrom. Das bedeutet:

  1. Der Anbieter stellt nur Ökostrom aus 100% erneuerbarer Energien bereit.
  2. Der Anbieter fördert den nachhaltigen Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland.
  3. Der Anbieter ist unabhängig gegenüber konventionellen Stromherstellern (Kohle, Atom, Öl).

Es gibt viele Energieunternehmen, die sog. „Ökostrom“ und noch mehr verschiedene „Ökostrom“-Tarife im Angebot haben. Doch halten diese Angebote auch wirklich das, was sie zu versprechen scheinen?

Tatsächlich betreiben viele Stromanbieter einen gewissen Etikettenschwindel, wenn sie uns alle möglichen Varianten als grünen Strom verkaufen. Stromanbieter kaufen nach wie vor günstigen Kohle- oder Atomstrom zusammen mit Herkunftsnachweisen für Ökostrom an der Strombörse und verkaufen das Ganze dann legal als Ökostromtarif.

Herkunftsnachweise können auch unabhängig vom eigentlichen Strom gehandelt werden. Diese Herkunftsnachweise können nicht direkt an den Ökostrom angeheftet werden, sondern gelten immer für eine bestimmte Menge elektrischer Energie, die eingespeist wird.

Deutsche Stromanbieter kaufen z.B. norwegischen Herkunftsnachweise zusammen mit dem günstigen Kohle- oder Atomstrom (zum Beispiel aus Frankreich) und machen daraus ein Ökostrom-Paket für ihre Kunden.

Bürgerbegehren (SDG-Ziel 16 Starke Institutionen)

Ein Bürgerbegehren gibt Menschen, die bisher neben ihrer Stimme in der Kommunalwahl wenig Einfluss auf die kommunale Willensbildung haben, mit ihrer Stimme zusätzlichen Einfluss auf konkrete kommunale Entscheidungen. Damit werden BürgerInnen Teil einer kommunalen Beteiligungskultur.

Ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit hoher Beteiligung würde die Institution der direkten Demokratie und gleichzeitig den Rat stärken und das System der „checks-and-balances“, das Gleichgewicht der Institutionen so verändern. Es würde eine produktive Ergänzung für eine demokratische, aktive Stadtkultur.

Ein Volksbegehren mit geringer Beteiligung schwächt eher Elemente einer direkten Demokratie. Es könnte die stärken, die überzeugt sind, dass solche demokratischen Prozesse zu langsam und ineffizient sind und stärkere autoritäre Führung fordern. Sie sehen immer noch eine antagonistische Konkurrenz zwischen Rat und Elementen der Bürgerbeteiligung.

Es gibt zusätzlich einen Institutionenkonflikt zwischen Bürgerbegehren und Unabhängigkeit eines Aufsichtsrates nach Aktiengesetz: der Aufsichtsrat ist dem Unternehmen verpflichtet und ist paritätisch besetzt, also auch Vertreter der Arbeitnehmer. Der bisherige Verlauf der Diskussion deutet an, dass die Beschlüsse eines Bürgerbegehrens nicht über den Aufsichtsrat, sondern nur über die Gesellschafterver-sammlung gegen Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und den Minderheitsgesellschafter durchgesetzt werden müssten. Das kann bis hin zur Auflösung der Zusammenarbeit und vollständiger Rekommunalisierung führen – mit erheblichen Rechtsunsicherheiten und finanziellen Folgen für die Stadt. Die Überzeugung, dass „der Starke am Stärksten allein“ sei, wird von uns nicht geteilt, von daher ist eine mögliche Auflösung der Partnerschaft aus unserer Sicht eher ein Risiko als eine Chance.

Entwicklungschancen durch regenerative Energien              (SDG Ziele 1 und 10)

Die enorme Entwicklung der Windrad-, Solarzellen- und Batterieindustrie bringt vielen Menschen in Deutschland, aber auch global Chancen auf zukunftsgerichtete Arbeitsplätze, gute Löhne und Wohlstand.

Eine Chance des Bürgerbegehrens ist, dass über die Rheinenergie mehr Investitionen in Energieinfrastruktur und Energieinnovationen in der Kölner Wirtschaft ausgelöst werden. Es ist nicht zu übersehen, dass Unternehmen vermehrt sich auf den Weg machen, um ihre Unternehmen nach den Anforderungen nach Nachhaltigkeit und Klimaneutralität neu ausrichten. Natürlich steckt da auch nicht purer Idealismus dahinter, sondern eine nüchterne Abwägung von Marktchancen verbunden mit einem neuen Produktimage.

Eine große Chance ergibt sich auch für die Rheinenergie mit dem Ausbau der regenerativen Energien zu einem attraktives, innovativen Geschäftsfeld. Es spricht alles dafür, die bisherigen Investitionen in Windkraft- und Solaranlagen noch weiter zu verstärken.

Ein Risiko: Belastung durch Energiepreise                              (SDG-Ziele 1 und 10)

Energiepreise haben eine erhebliche soziale Dimension. Das haben kürzlich Bewohner*innen aus der Stegerwald-Siedlung bei einer Demonstration überdeutlich gezeigt. Die Verbraucherzentrale berichtet von viel Arbeit in ihrer Fachstelle „Energiearmut“. Die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes führen in der Fernwärme, so ist zu befürchten, zu einer Abwälzung der Investitionskosten auf die Kunden. Bei den Bemühungen um eine Energiewende darf nicht vergessen werden, dass allzu oft die Privathaushalte diejenigen sind, auf die Kosten überwälzt werden während große Unternehmen Spezialisten beschäftigen, um den Energieeinkauf zu optimieren.

Chancen: bessere Luft, Sauberes Wasser (SDG-Ziele 3 und 6)

Eine Folge des Kohlekompromisses könnte die vorzeitige Stilllegung des Braunkohlekraftwerkes in Merkenich sein. Es wird damit gerechnet, dass es nach dem Atomausstieg zu den ersten Kohlekraftwerken gehört, die vom Netz gehen. Dies wird nicht nur zu einer Verbesserung der Luftqualität führen, sondern zu besserer Wasserqualität, da die Stillegung des Kraftwerks Merkenich zu verringertem Kühlwasserbedarf führt.

Chancen und Risiken von Windkraft

In Köln ist Sonnenenergie die aussichtsreichste Art, regenerative Energie zu erzeugen. Für die Rheinenergie als Unternehmen wird die Windkraft die wichtigste Perspektive darstellen. Neben der globalen Wirkung können Windkraftanlagen sich lokal auch in Stress für Anwohner auswirken. Durch die gesetzlichen Abstandsgebote sind für Windkraftanlagen in Ballungsgebieten wie in Köln Grenzen gesetzt. Der Bau in Köln ist eher unrealistisch. Das bedeutet, dass die Rheinenergie sich für Windkraftanlagen in Gebieten engagiert, wo höheren Realisierungschancen bestehen.

Die Anlagenbauer müssten zur Verbesserung der lokalen Akzeptanz ihre Innovationsziele anpassen (z. B. Oberflächengestaltung der Flügel zur Verringerung von Schall, Infraschall und Vibrationen). Derzeit gehen die Forschungsanstrengungen der Anlagenbauer in andere Richtungen. Das Bürgerbegehren darf nicht zum Signal werden, dass Innovationen zur Reduzierung der Belastungen nachrangige Priorität haben. Windräder, die neben ihrer Funktion als Produzenten von „Ökostrom“ auch mögliche Nebenwirkungen minimieren, sollten enorme Wachstumschancen haben.

Es gibt einen Konflikt zwischen Windkraft und Vogelschutz. Das Ausmaß ist umstritten. Das Bürgerbegehren darf nicht als Botschaft verstanden werden, dass Warnsysteme für Vögel und Fledermäuse (Hightech-Vogelscheuchen, wie sie im Obstbau verstärkt eingesetzt werden) zu vernachlässigen sind.

Globale Entwicklungschancen – lokale Risiken                   SDG-Ziel 10 Weniger Ungleichheit

Global betrachtet hat die Verlagerung von Industrie u.a. nach Asien zu größeren Entwicklungschancen auf der Welt geführt. Damit können mit dem Import von z.B. Solarzellentechnologie und Arbeitsplätzen auch hier eine größere Chance für Menschen gesehen werden, die einen höheren Lebensstandard anstreben. Ob damit unmittelbar verbunden ist, dass gleichzeitig die dortige Ungleichheit abnimmt, muss eher skeptisch gesehen werden.

Demgegenüber steht das Risiko für den hiesigen Arbeitsmarkt einer mit Energiekosten verbundene Verlagerung von Industrie aus Köln.

Der gewaltige Kapitalbedarf der anstehenden Klimawende enthält außerdem das Risiko, die erforderlichen Mittel über öffentliche Haushalte und zusammen mit privaten Investoren zu beschaffen.

Rekommunalisierung der Rheinenergie – Chance oder Risiko?                                                                                                                 SDG-Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

Wir sehen die Chance, dass der Wert der Rheinenergie durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren so weit sinkt, dass eine vollständige Rekommunalisierung bezahlbar wird. Eine durch eine Eigentümerversammlung gegen den teilprivaten Miteigentümer erzwungene Sonderabschreibung auf Beteiligungen in konventionellen Kraftwerken könnte hierzu ein Auslöser sein.

Je nachdem welches Szenario die Realität besser treffen wird bestehen ganz erhebliche Risiken für den Haushalt der Stadt Köln und den finanziellen Querverbund der Rheinenergie mit der KVB und den Bädern der Stadt Köln.

Es ist zu bedenken, dass eine vollständige Rekommunalisierung den Wettbewerb im Energiemarkt nicht verändert. Eine Rekommunalisierung der Rheinenergie würde sie im Markt als Unternehmen nicht stärken – wir rechnen eher mit dem Abwandern von großen Kunden zu anders aufgestellten Anbietern. Die Abwanderung ist ein Risiko für den Klimaschutz und kann nicht im Interesse der Stadt Köln sein.

Wenn Strom zu sozial nicht verträglichen Kosten angeboten wird, führt das zu einer weiteren Belastung öffentlicher Haushalte durch Umverteilung und entweder über veränderte Steuerpolitik zu weiteren Themen der Wettbewerbsfähigkeit oder über Verschuldung zu Umverteilung von arm zu reich.

Chancen: Verantwortlicher Konsum (SDG-Ziel 12)

Verantwortlicher Konsum bedeutet für den Verbraucher, in erster Linie den Stromverbrauch zu reduzieren. (Ein verstärktes Angebot an über die Lebensdauer gerechnet CO2-freien Stromquellen ermöglicht verantwortliche Nutzung von Strom?!) Allerdings können alle diese Bemühungen durch steigende Preise und die Überwalzung von Kosten auf die Privathaushalte, die im Rahmen der Energiewende entstehen, konterkariert werden.

Für Unternehmen ist die Reduzierung von Energiekosten (Menge und Preis) immer mehr in den Fokus gerückt. Wenn Strom entweder nicht zu wirtschaftlich wettbewerbsfähigen oder sozial nicht verträglichen Kosten angeboten wird, führt das zu geringerer Wettbewerbsfähigkeit inländischer Anbieter und – bei gleichem Konsum – zu mehr Import von Produkten, die weniger verantwortlich hergestellt werden.

Ziel des Klimarats korrigieren

Die Stadt Köln hat einen Klimarat gegründet mit folgenden Aufgaben:

„Der Klimarat Köln ist ein beratendes Gremium, dass Personen mit hoher Kompetenz aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilgesellschaft und Verwaltung“ zusammenführen soll. Er will „Impulsgeber für ein klimaneutrales Köln“ sein und dazu „einen Fahrplan zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt“ entwickeln. „Im Jahr 2030 sollen die gesamtstädtischen Emissionen von Treibhausgasen gegenüber 1990 mindestens halbiert sein.“

Die Zielsetzung des Klimarates entspricht nicht der Zielsetzung des Bürgerbegehrens, beim Strom bis 2030 auf regenerative Energien umzustellen, also zu 100% Ökostrom anzubieten. Es ist offensichtlich, dass die Zielsetzung des Klimarates zwar in die richtige Richtung geht aber nicht mit dem nötigen Tempo, was die gesamtstädtische Entwicklung angeht. Spätestens bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren müsste die Zielsetzung des Klimarates korrigiert werden.

 

Rolf Albach, Herbert Bretz, Renate von dem Knesebeck