Die energetischen Vorgaben an Gebäuden sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Momentan werden Änderungsvorschläge für das GEG diskutiert, die in einem Entwurf vom 10. Juni 2023 beschrieben werden.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Eigentümer*innen von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen. Christian Handwerk, Energiereferent der Verbraucherzentrale, gibt einen kurzen Überblick, womit in Zukunft zu rechnen ist.
Die Teilnahme ist kostenfrei.